Betreiber von Leichtflüssigkeitsabscheidern können Entsorgungsaufwand und -kosten erheblich reduzieren, wenn sie von halbjähriger Entleerung der Abscheider zur bedarfsgerechten Entsorgung mit einer Entleerungsfrist von bis zu fünf Jahren übergehen. Voraussetzung dafür ist die Sachkunde zur Eigenüberwachung ihrer Anlagen. Damit können die Betreiber ihre Abscheider selbst kontrollieren und warten und erfüllen die umweltrechtlichen Vorschriften sowie die Anforderungen der DIN 1999-100 sowie der EN 858-1 und 858-2.

Wir schulen Sie an Ihrem Abscheider. Sie sparen damit Kosten und schützen die Umwelt.